Wenn du eine Immobilie besitzt, ist eine Wohngebäudeversicherung unerlässlich. Sie schützt dich vor den finanziellen Folgen von Sachschäden, die dein Haus betreffen könnten. Im Falle eines Schadens wie beispielsweise einem Brand, sind sowohl das Gebäude als auch fest eingebaute Gegenstände abgesichert. Die Versicherung deckt auch Schäden durch Leitungswasser, Überspannung, Hagel- und Sturm ab einer Windstärke von 8 sowie Schäden durch Explosionen, Implosionen und Blitzschlag.
Die Elementarschadenversicherung ist besonders wichtig, um dein Eigenheim vor den Folgen von Naturereignissen zu schützen. Je nachdem, in welcher Region du lebst, kannst du dich unter anderem vor Überschwemmungen, Schneedruck oder Vulkanausbrüchen absichern. Auch Erdbeben, Lawinen oder Erdrutsche können in diese Versicherung mit eingeschlossen werden.
Sowohl Mieter als auch Hausbesitzer sollten unbedingt eine Hausratversicherung abschließen. Diese Versicherung deckt bewegliche Gegenstände wie Elektrogeräte, Kleidung und Möbel bei Schäden durch Feuer, Einbruch, Wasser oder Überspannung ab. Plattformen wie Tarifcheck können dabei helfen, passende Versicherungsangebote zu vergleichen.
Eine Rechtschutzversicherung ist ebenfalls empfehlenswert, um bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten finanziell abgesichert zu sein. Sie übernimmt die Kosten für Mediation, außergerichtliche Streitbeilegung, Anwalts- und Gerichtskosten sowie für Sachverständige, die von Gericht bestellt werden.
Die private Haftpflichtversicherung ist ein absolutes Muss. Sie deckt Schäden ab, die du anderen Personen zufügst, beispielsweise wenn ein Gast in deiner Wohnung stürzt oder sich vor deinem Haus auf glattem Eis verletzt. Hauseigentümer und Mieter sollten unbedingt eine Haftpflichtversicherung abschließen.
Neu auf dem Markt sind Haus- und Wohnungsschutzbriefe, die beispielsweise Kosten für die Entfernung von Wespennestern oder die Reinigung von Abflussrohren übernehmen. Auch für den Fall, dass du dich aus Versehen aussperrst, bieten diese Schutzbriefe Unterstützung.
Manche Hauseigentümer sind der Ansicht, dass sie ihre Mieter dazu verpflichten können, bestimmte Versicherungen abzuschließen, wie beispielsweise eine Haftpflichtversicherung. Tatsächlich ist in vielen Mietverträgen eine entsprechende Klausel enthalten. Diese ist jedoch nichtig, da kein Immobilienbesitzer das Recht hat, die Mieter seiner Räumlichkeiten zu verpflichten. Es ist lediglich möglich, eine Empfehlung auszusprechen, bestimmte Versicherungen abzuschließen.
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